März 29, 2024

🚨 Zu viel Blaulicht…🚨 – ❗️Verbot nach StVZO ❗️ ➡️ Beispiele was nun unzulässig sein soll 🤦‍♂️🤦‍♂️

VERBOT NACH StVZO: Zu viel Blaulicht, hier Beispiele was nun unzulässig sein soll….

Eine Zusammenfassung einiger Einsatzfahrzeuge, die mit Sicherheit vom neuen Verbot betroffen sein werden.

Demnach dürfen nach § 52 Abs. 3 StVZO zukünftig wohl nur noch 1 Paar Blinkleuchten mit einer Hauptabstrahlrichtung nach vorne oder hinten zum Einsatz kommen.

Wir geben hier nur wieder, was geschrieben steht und derzeit in Blaulichtgruppen von Sozialen Netzwerken rauf und runter geht. Genaueres können auch wir dazu nicht sagen, wir sind keine Juristen.

Mehr dazu hier: https://www.skverlag.de/rettungsdiens…

Interessant wäre, wie das mit den Rettungsdienstfahrzeugen oder einer Drehleiter mit blauen Kennleuchten am Korb oder den Spiegeln aussieht, zählt ja eigentlich auch als Hauptabstrahlrichtung, außer die seitlichen Korb-Leuchten.